Abmahngefahr – Neue Pflichtangaben bei geschäftlichen Emails

Josef Willkommer, 12. Februar 2007 kein Kommentar RSS

Mit 01.01.2007 hat es – weitgehend unbemerkt – eine Gesetzesänderung hinsichtlich der Pflichtangaben in Geschäftsbriefen gegeben. Im wesentlichen betreffen diese Änderungen den elektronischen Schriftverkehr per Email. Dies hat zur Folge, dass bei Email-Signaturen möglicherweise Handlungsbedarf besteht.

Mit der Gesetzesänderung gilt die bislang umstrittene Fragen, ob Emails als Geschäftsbriefe gewertet werden können, als positiv beantwortet. Dies bedeutet in der Praxis, dass bei allen geschäftlichen Emails sämtliche Pflichtangaben eines Geschäftspapieres zur Anwendung kommen müssen.

Diese Gesetzesänderunge betrifft im wesentlichen Einzelkaufleute (e.K.), OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG.

In der Regel sind nachfolgende Pflichtangaben seit 01.01.07 zu berücksichtigen:

  • Rechtsform und Sitz der Gesellschaft
  • zuständiges Registergericht sowie die Registernummer
  • alle Vorstandsmitglieder/Geschäftsführer mit Familienname und mind. einem ausgeschriebenen Vornamen
  • der Vorstandsvorsitzende ist als solcher zu bezeichnen
  • wenn vorhanden: Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Familienname und mind. einem ausgeschriebenen Vornamen

Da mittlerweile bereits die erste Abmahnwelle im Anrollen ist, sollten Sie Ihre Email-Signaturen hinsichtlich der verpflichtenden Angaben überprüfen und ggf. anpassen.

Bei Unklarheiten empfiehlt es sich eine Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.


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