Wer Bilder im Internet veröffentlicht, die er nicht selber geschossen hat, kann leicht in die Gefahr geraten, Urheberrechte zu verletzen. Es hat sich hoffentlich inzwischen rumgesprochen, dass man bei Bilddatenbanken genau das Kleingedruckte lesen muss. Denn dort gibt es nicht nur Auskunft über etwaige Kosten, sondern dort steht auch, was man mit den Bildern machen darf und wie und wo die Quellenangabe bei Verwendung im Internet auszusehen hat.
Wie ist das nun aber mit Portraitfotos, die man beim Fotografen anfertigen lässt? Darf man diese auch im Internet verwenden? Die Antwort des Landgerichts Köln lautete klar: “Nein”. Der Beklagte, interessanterweise selber auch Rechtsanwalt, konnte den Sieg der Fotografin gegen die Nutzung der von ihrem Fotostudio gefertigten Fotos auch in zweiter Instanz nicht abwenden. Da er um Fotos mit einer Digitalkamera gebeten und eine CD-ROM erworben habe, sei für ihn die Absicht, die Fotos online zu verwenden, deutlich genug geworden. Weder die Fotografin noch das Gericht teilten jedoch diese Ansicht.
Wer auf Rechtstexte steht bzw. diese versteht, kann den Wortlaut des Urteils bei aufrecht.de nachlesen.
Und alle anderen das umgangssprachliche Fazit hier: Wer also von einem Fotografen Bilder für die Veröffentlichung im Internet anfertigen lässt, sollte sich dafür eine schriftliche Genehmigung des Fotografen geben lassen, um eine böse Überraschung zu vermeiden.
Verpassen Sie keinen Beitrag und abonnieren Sie unseren RSS-Feed.
Urheberrecht bei Portraitfotos
admin, 10. Juli 2008 kein Kommentar RSS
Wer Bilder im Internet veröffentlicht, die er nicht selber geschossen hat, kann leicht in die Gefahr geraten, Urheberrechte zu verletzen. Es hat sich hoffentlich inzwischen rumgesprochen, dass man bei Bilddatenbanken genau das Kleingedruckte lesen muss. Denn dort gibt es nicht nur Auskunft über etwaige Kosten, sondern dort steht auch, was man mit den Bildern machen darf und wie und wo die Quellenangabe bei Verwendung im Internet auszusehen hat.
Wie ist das nun aber mit Portraitfotos, die man beim Fotografen anfertigen lässt? Darf man diese auch im Internet verwenden? Die Antwort des Landgerichts Köln lautete klar: “Nein”. Der Beklagte, interessanterweise selber auch Rechtsanwalt, konnte den Sieg der Fotografin gegen die Nutzung der von ihrem Fotostudio gefertigten Fotos auch in zweiter Instanz nicht abwenden. Da er um Fotos mit einer Digitalkamera gebeten und eine CD-ROM erworben habe, sei für ihn die Absicht, die Fotos online zu verwenden, deutlich genug geworden. Weder die Fotografin noch das Gericht teilten jedoch diese Ansicht.
Wer auf Rechtstexte steht bzw. diese versteht, kann den Wortlaut des Urteils bei aufrecht.de nachlesen.
Und alle anderen das umgangssprachliche Fazit hier: Wer also von einem Fotografen Bilder für die Veröffentlichung im Internet anfertigen lässt, sollte sich dafür eine schriftliche Genehmigung des Fotografen geben lassen, um eine böse Überraschung zu vermeiden.