Der Begriff "Barrierefreies Webdesign" geistert immer wieder durch das Web. Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet? Grundsätzlich versteht man darunter Internet-Angebote, die unabhängig von technischen Möglichkeiten uneingeschränkt nutzbar sind. Dies schließt sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, als auch Benutzer mit technischen (z. B. Textbrowser) oder altersbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen) sowie automatische Suchprogramme ein. Durch individuelle Layouts und die Verwendung unterschiedlicher Technologien, ist dies im Internet nicht ohne weiteres möglich. In diesem Zusammenhang spricht auch vom Fachbegriff der "Accessibility".
Dabei sind gerade Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig im Web anzutreffen, wobei sich blinde und sehbehinderte Menschen Webseiten mittels spezieller Software vorlesen oder in sog. Braille-Schrift ausgeben lassen. Auch gehörlose oder schwerhörende Menschen, deren erste Sprache Gebärdensprache ist, benötigen auf sie zugeschnittene, besondere Darstellungsformen im Internet. Deswegen müssen Internet-Angebote geschaffen werden, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden.
Mögliche Hürden:
Folgende Punkte charakterisieren eine barrierefreie Internetseite:
Vorteile der Barrierefreiheit:
Für barrierefreie Webseiten gelten im Besonderen die Einhaltung von Webstandards (valides HTML/XHTML) sowie die strikte Trennung zwischen Inhalt und Layout. Dies erreicht man durch den Einsatz von sog. Cascading Style Sheets (CSS).
Zu beachten ist, dass barrierefreies Webdesign nicht nur bestimmte Details in der Programmierung umfasst, sondern als ganzheitliches Konzept verstanden werden soll, das dafür sorgt, dass der komplette Webauftritt zugänglich gestaltet wird.
Eine standardkonforme, barrierefreie Internetpräsenz, entwickelt nach den Zugänglichkeitsrichtlinien der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist nicht nur eine Frage von Qualitätsbewusstsein und Reichweitenoptimierung, sondern auch von inhaltlicher und technischer Kompetenz.
Ganz nebenbei bemerkt gilt für bayerische Behörden seit dem 01.01.2007 die Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayBITV), die unter gewissen Voraussetzungen eine barrierefreie Umsetzung des jeweiligen Internetangebotes vorschreibt.
