Teilnahmebedinungen / TechDivison Accelerator Programm

Stand: 14. Mai 2021

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am TechDivision Accelerator Programm. Hierbei handelt es sich um einen Wettbewerb der TechDivision GmbH zur Förderung von jungen Unternehmen (Startups), der im Jahr 2021 erstmals durchgeführt wird. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Soweit in den Teilnahmebedingungen auf eine geschlechtsdifferenzierende Schreibweise verzichtet wird (z.B. der Gewinner, der Teilnehmer, etc.) erfolgt dies allein aus Gründen der Lesbarkeit. Der Veranstalter wählt die Teilnehmer diskriminierungsfrei allein unter sachlichen und fachlichen Gesichtspunkten und ohne Berücksichtigung von Faktoren wie Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oderWeltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität aus.

Veranstalter

TechDivision GmbH, An der Alten Spinnerei 2a, 83059 Kolbermoor

Teilnahmeberechtigung

  • Teilnahmeberechtigt ist jedes Unternehmen, das bereits gegründet ist und seit Gründung höchstens drei Jahre existiert. Maßgeblich ist das Datum auf dem Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug. Sofern das Unternehmen rechtlich noch nicht gegründet ist, muss eine Gründung bzw. der Markteintritt unmittelbar bevorstehen. Angaben hierzu sind glaubhaft zu machen.
  • Der Unternehmenssitz muss in einem der folgenden Landkreise bzw. Städte liegen: Stadt Rosenheim, Landkreise Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land, Mühldorf, Altötting und Miesbach (Miesbach neu aufgenommen ab 24.06.2021).
  • Der Unternehmensgegenstand muss auf den Bereich Digitalisierung fokussiert sein.
  • Das Unternehmen muss wirtschaftlich und rechtlich unabhängig sein und darf noch keine Unternehmensbeteiligung außerhalb des Gründerteams gewährt haben (kein externer Investor). Die Teilnahme an anderen Förderungsprogrammen ist unschädlich, soweit im Rahmen der Förderung keine Beteiligung gewährt werden muss.

Dauer: 

  • Bewerbungsstart ab 
  • Bewerbungsschluss bis 
  • Vorauswahl durch die Jury bis 
  • Runde 2 mit ausgewählten Teilnehmern bis 
  • Entscheidungsdatum am 

Gewinnermittlung

Alle eingegangenen Bewerbungen werden von einer Fachjury geprüft und nach freiem Ermessen bewertet. Die Mitglieder der Jury sind (Jury wird rechtzeitig bekanntgebebnen).  Weitergehende Informationen zu den Mitgliedern der Fachjury finden sie unter https://www.techdivision.com/lp/accelerator-programm#Mentoren. Die vielversprechendsten Einreichungen werden in Runde zwei zu einer persönlichen Pitch-Präsentation (ggf. coronabedingt als Remote-Präsentation) eingeladen. Im Anschluss wählt die Fachjury den Gewinner nach freiem Ermessen aus. Die Benachrichtigung des Gewinners erfolgt per Email oder im Rahmen einer Veranstaltung (soweit coronabedingt möglich).

Gewinn

Der Gewinner erhält für einen Zeitraum von 12 Monaten die Leistungen aus dem nachfolgenden Gründerpaket kostenlos zur Verfügung gestellt:

  • Private Office mit ca. 23 qm Fläche und vier Arbeitsplätzen im nagelneuen TechDivision-Büro im SPINNEREIHOF in Kolbermoor. (Aufgrund Optierung zur Umsatzsteuer (§ 9 UStG), kann die Zurverfügungstellung des Büroraums nur an Unternehmer erfolgen, die ausschließlich Umsätze tätigen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, daher z.B. nicht an Kleinunternehmer (§ 19 UStG) oder Unternehmen, die Umsätze nach § 4 Nr. 8 ff UStG tätigen.).
  • Gehobene Einrichtung mit elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen, ergonomischen Bürostühlen, Schrank.
  • Highspeed Internetanschluss (LAN/WLAN).
  • Rundum-Service mit Reinigung, Getränken und ggf. Nutzung von Besprechungsräumen.
  • Coaching durch die TechDivision zu den Themen Einführung in Agile Projektentwicklung, Mitarbeiterführung, sowie Marketing & Vertrieb.
  • Kamingespräche mit den TechDivision Gründern und Führungskräften.
  • Kostenfreie Teilnahme an TechDivision Events wie Fuckup Nights, Usability-Testessen, New Work Meetup, TechTalk, usw..
  • Adobe Softwarepaket (voraus. Adobe Creative Cloud).
  • Mentoring/Coaching durch Adobe und weitere Mentoren mit Relevanz für den Gewinner.
  • Sämtliche Bestandteile des Gründerpakets werden dem Gewinner angeboten und es obliegt dem Gewinner diese in Anspruch zu nehmen. Der Gewinner ist nicht verpflichtet, alle angebotenen Leistungen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Soweit hierzu terminliche Absprachen zu treffen sind (z.B. bei Coachings oder Kamingesprächen), vereinbart der Gewinner diese Termine rechtzeitig mit TechDivision, die ggf. weitere Kommunikation mit Mentoren und Partner übernimmt. Leistungen, die nach Ablauf von 12 Monaten vom Gewinner noch nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen ersatzlos.
  • Perspektivisch: Möglichkeit einer weitergehenden Förderung durch TechDivision nach 12 Monaten, abhängig von der Unternehmensentwicklung des Gewinners.

Verpflichtungen des Gewinners

  • Regelmäßige Kommunikation über das Programm mittels Social Media Posts, Blogpost, Interviews, etc. (mind. einmal monatlich).
  • Monatlicher Kurz-Report per Email mit Darlegung des Status Quo, der Projektfortschritte sowie der geplanten weiteren Tasks und Maßnahmen in Relation zum Businessplan.
  • Quartalsweise Präsentation (20 Min + Q&A) des Status Quo, der Projektfortschritte sowie der geplanten weiteren Tasks und Maßnahmen vor Mitgliedern der Jury, sowie ggf. Mentoren, mit denen der Gewinner bereits gearbeitet hat oder beabsichtigt zuarbeiten.
  • Abschlussbericht nach 12 Monaten mit der quartalsweisen Präsentation aus Q4, sowie mit Feedback zur Durchführung des Programms, gerne mit Verbesserungsvorschlägen.
  • Anwesenheit vor Ort im SPINNEREIHOF zu einem Anteil von mind. 75% der Arbeitszeit (soweit coronabedingt möglich).
  • Commitment: Die Gründer müssen wenigstens 40 Std./Woche ihrer Arbeitszeit in das Startup investieren. Ausnahmen sind im begründeten Einzelfall bei Ernsthaftigkeit der Zielverfolgung möglich (z.B. paralleles Studium, usw.).

Geheimhaltung

Der Veranstalter, die Teilnehmer, sowie alles sonstigen Beteiligten sind im Hinblick auf sämtliche vertraulichen Informationen, von denen sie im Rahmen des TechDivision Accelerator Programms Kenntnis erlangen, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt insbesondere für das vorgestellte Geschäftsmodell oder sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien. Die Beteiligten schließen hierzu jeweils eine gesonderte gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung.

Datenschutz/Veröffentlichungen

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer oder Gewinner im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs und teilt diese soweit erforderlich mit sonstigen am Wettbewerb beteiligten Personen wie der Fachjury. Dies sind im Einzelnen:

  • Name der Teilnehmer
  • Kurzbeschreibung des Unternehmens
  • eingereichte Unterlagen (z.B. Präsentationen, Reports, etc.).

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Dies ist bei einem Teilnehmer der Fall, wenn das Auswahlverfahren abgeschlossen ist und einem Gewinner der Fall, wenn das Programm für den Gewinner abgeschlossen ist.

Der Veranstalter veröffentlicht die Teilnehmer bzw. den Gewinner jeweils mit Namen und Kurzbeschreibung des Unternehmens zu Zwecken der Berichterstattung und der Werbung on- und offline. Ebenso veröffentlicht der Veranstalter Informationen über die Durchführung des Programms und den Fortschritt der Unternehmensentwicklung des Gewinners. Dies umfasst Veröffentlichungen auf Webseiten, in sozialen Medien, in Printmedien und in Werbematerialien des Veranstalters und beinhaltet Pressemeldungen, Posts, Blogbeiträge, Zeitungsartikel, sowie Fotos und Videos. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Veranstalter wird vom Teilnehmer oder Gewinner im Einzelfall vorgebrachte berechtigte Interessen bei der Entscheidung zur Veröffentlichung berücksichtigen.

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://www.techdivision.com/informationen/datenschutz.html.

Allgemeine rechtliche Regelungen/Beschränkungen

  • Die Auswahl der Teilnehmer und Gewinner erfolgt durch die Fachjury nach freiem Ermessen und bedarf keiner Begründung. Der Veranstalter behält sich nach eigenem Ermessen vor, den Wettbewerb vorzeitig zu beenden oder zu verschieben, keinen Gewinner zu erklären, mehrere Gewinner zu erklären und über eine Aufteilung des Gewinns zwischen mehreren Gewinnern zu entscheiden oder das Format des Gewinns in ein rein digitales oder hybrides Format umzustellen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Eine Barauszahlung des Gewinns oder ein Umwandlung in bar ist ausgeschlossen.
  • Durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen zwischen dem Veranstalter und dem Gewinner keine weiteren vertraglichen Rechte und Pflichten, als die in diesen Teilnahmebedingungen aufgeführten. Insbesondere wird zwischen den Parteien keine Gesellschaft, Partnerschaft oder Arbeitsgemeinschaft begründet und keine Partei ist berechtigt, die andere Partei rechtsgeschäftlich zu vertreten.
  • Der Teilnehmer bzw. Gewinner ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen und ist selbst dafür verantwortlich, geltendes Recht einzuhalten und insbesondere zu prüfen, ob der Gewinn von ihm zu versteuern ist oder ob seine Teilnahme oder von ihm eingereichte Materialien gegen Rechte Dritter verstoßen. Weder der Veranstalter noch sonstige am Wettbewerb beteiligte Dritte (z.B. Fachjury, Sponsoren) haften für Verstöße des Teilnehmers oder Gewinners.
  • Aus der Teilnahme am Wettbewerb oder aus der Inanspruchnahme des Gewinns entsteht für den Teilnehmer oder Gewinner kein Anspruch auf eine Vergütung oder Aufwandsersatz (z.B. Reisekosten oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme).
  • Der Veranstalter haftet nicht für die Richtigkeit von Aussagen Dritter (z.B. Coaches, Mentoren, etc.).
  • Soweit es für die Erbringung von Leistungen aus dem Gewinn erforderlich ist, schließen die Parteien gesonderte Verträge, z.B. Geheimhaltungsvereinbarung, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), Mietvertrag, Software-Lizenzvertrag, etc..